Zulassungen & Genehmigungen für deinen Food Truck
Bevor du mit deinem Food Truck auf die Straße gehst, brauchst du mehr als ein gutes Konzept und einen funktionierenden Wagen.
In Deutschland ist der rechtliche Rahmen klar geregelt: Gewerbliche Tätigkeit muss angemeldet sein, und bestimmte Genehmigungen und Nachweise müssen vorliegen, bevor du Speisen verkaufen darfst.
Diese Seite gibt dir einen realistischen Überblick, welche Schritte wirklich notwendig sind – ohne Behörden-Deutsch und ohne unnötige Dramatisierung.
Gewerbeanmeldung - der formale Start
Am Anfang steht immer die Gewerbeanmeldung.
Sie ist die Grundlage jeder selbstständigen Tätigkeit – egal, ob haupt- oder nebenberuflich.
- Anmeldung beim zuständigen Gewerbeamt
- du erhältst eine Bestätigung der Gewerbeanmeldung
- weitere Behörden (z. B. Finanzamt) werden automatisch informiert
Ohne Gewerbeanmeldung darfst du nicht starten – unabhängig davon, ob du schon einen Truck besitzt oder nicht.
Reisewerbekarte - für den mobilen Verkauf
Die meisten Food Trucks fallen unter das sogenannte Reisegewerbe.
Eine Reisegewerbekarte benötigst du, wenn du:
- mobil arbeitest
- wechselnde Standorte nutzt
- Speisen direkt an Endkunden verkaufst (ohne vorherige Bestellung)
Die Karte wird in der Regel beim Gewerbeamt beantragt und ist häufig bundesweit gültig.
Sie muss während des Betriebs mitgeführt oder im Truck verfügbar sein.
Hinweis: Solltest du ausschließlich im Reisegewerbe tätig sein, benötigst du keine zusätzliche Gewerbeanmeldung.
Wichtig: Wenn du dauerhaft an einem festen Standort stehst oder regelmäßig denselben Platz nutzt, kann deine Tätigkeit als stehendes Gewerbe gelten. In diesem Fall gelten andere Regeln.
Stellgenehmigung & Sondernutzungserlaubnis
Die Reisegewerbekarte allein reicht nicht aus, wenn du auf öffentlichen Flächen stehen möchtest.
Je nach Standort brauchst du zusätzlich:
- eine Sondernutzungserlaubnis
- oder eine konkrete Stellgenehmigung
Diese wird meist von der Kommune oder dem Ordnungsamt vergeben und regelt:
- wo du stehen darfst
- wie lange
- unter welchen Auflagen
Auf privaten Flächen entscheidet der Eigentümer – öffentliche Flächen sind immer genehmigungspflichtig.
Gesundheit & Hygiene - verpflichtende Nachweise
Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
- bundesweit verpflichtend
- vor Aufnahme der Tätigkeit
- Durchführung über das Gesundheitsamt / Online / beauftragten Arzt
- umgangssprachlich oft noch „Gesundheitszeugnis“ genannt
Lebensmittelhygieneschulung nach § 4 LMHV
- ebenfalls bundesweit verpflichtend
- Durchführung z.B. bei IHK / Online
- regelmäßig zu wiederholen
- Verantwortung liegt beim Unternehmer
Diese Schulungen sind keine Formsache, sondern Teil der grundlegenden Verantwortung im Umgang mit Lebensmitteln.
Fahrzeug- & Technikprüfungen
Da ein Food Truck ein gewerblich genutztes Fahrzeug ist, gelten folgende Prüfpflichten:
- TÜV (Hauptuntersuchung & Abgasuntersuchung)
- Gasprüfung, sofern mit Gasgeräten gearbeitet wird
- elektrische Prüfung, bei fest installierten elektrischen Anlagen
Diese Prüfungen dienen der Sicherheit – für dich, dein Team und deine Kunden – und werden regelmäßig kontrolliert.
Weitere Stellen, mit denen du automatisch zu tun bekommst
Mit der Gewerbeanmeldung ergeben sich automatisch Kontakte zu weiteren Institutionen, u. a.:
- Finanzamt (steuerliche Erfassung)
- Berufsgenossenschaft (BGN)
- Industrie- und Handelskammer (IHK)
Das ist kein Sonderfall, sondern normaler Bestandteil der Selbstständigkeit.
Kurze Einordnung zum Abschluss
Für den Start mit einem Food Truck brauchst du in der Regel:
- Gewerbeanmeldung
- Reisegewerbekarte (bei mobilem Verkauf)
- ggf. Stell- oder Sondernutzungserlaubnis
- Belehrung nach § 43 IfSG
- Lebensmittelhygieneschulung nach § 4 LMHV
- Fahrzeug- und Technikprüfungen (TÜV, Gas, Elektrik)
Das klingt nach viel Papierkram, ist aber überschaubar, wenn du die Schritte in der richtigen Reihenfolge gehst.
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